ArbeitnehmerInnenschutz

Die gesetzliche Verantwortung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin 

- Absicherung von Alleinarbeitsplätzen

- schnelle Alarmierung im Parteienverkehr


Warum ist das Thema ArbeitnehmerInnenschutz wichtig für jedes Unternehmen?

  1. Gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers/der Arbeitergeberin
    § 3 Abs. 1 - AschG: "Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen"...

    § 61 Abs. 6 - AschG: "An Arbeitsplätzen mit erhöhter Unfallgefahr sowie an abgelegenen Arbeitsplätzen darf ein Arbeitnehmer nur allein beschäftigt werden, wenn eine wirksame Überwachung sichergestellt ist."

  2. Wirtschaftlichkeit und Effizienz
    Je weniger Arbeitsunfälle in einem Unternehmen passieren, desto effizienter und leistungsstärker kann das gesamte Team arbeiten. MitarbeiterInnen können flexibler eingesetzt werden, sodass sie alleine Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr ausführen können.

  3. Selbstschutz und Absicherung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
    Hat man als Arbeitgeber/in das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) eingehalten, so ist man im Falle eines Arbeitsunfalles als Arbeitgeber/in rechtlich abgesichert.

  4. Soziale Verantwortung
    Die arbeitenden Personen und deren Angehörige haben ein Recht auf den achtsamen Umgang mit der "Ressource" GEsundheit. Die ArbeitgeberInnen übernehmen eine soziale Verantwortung gegenüber den beschäftigten Personen, dass sie unfallfrei bleiben.


Alleinarbeit mit erhöhter Unfallgefahr

Die Begriffe Allein- oder Einzelarbeit sind als gleichwertig anzusehen. Eine Person gilt dann als "allein arbeitend und nicht ausreichend gesichert", wenn ihr nach einem Unfall (Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr) oder nach einer plötzlichen Erkrankung (Tätigkeit ohne erhöhte Unfallgefahr = abgelegener Arbeitsplatz) nicht in "akzeptierbarer Zeit" Erste Hilfe geleistet werden kann. Derartige Situationen sind stets mit "eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten" zu anderen Personen verbunden.

siehe: www.aushang.at/Prot/Infomat/alleinarbeit.pdf

  • Keine schnelle Sicherstellung der Hilfemaßnahmen (Rettung, Feuerwehr, etc.)

  • Isolationsgefühl und auch Angst als Begleitbelastungen

  • Die Stressbelastung ist massiv höher, weil die allein arbeitende Person bei einem Unfall niemanden zur Unterstützung hat.

  • Schaffung der Akzeptanz für die Verwendung der Sicherheitssysteme bei alleinarbeitenden Personen

siehe:  Alleinarbeitsplätze (arbeitsinspektion.gv.at)

Alleinarbeit ist in Industrie, Gewerbe und in verschiedensten Betrieben und Berufen anzutreffen. Durch Rationalisierung und Technologisierung nimmt Alleinarbeit zu. Alleinarbeitsplätze können insbesondere vorkommen:

  • in automatisierten Produktionsabläufen

  • An technischen Einrichtungen und Geräten im Sonderbetrieb (Instandhaltungs-, Reinigungs-, Wartungs- oder Kontrollarbeiten)

  • in Kraftwerken, Deponien, Verbrennungs- und Kläranlagen

  • Bei Kontrollgängen in großen Anlagen oder auch bei Kontrollen in Betrieben während der Betriebsferien

  • Überzeit-, Schicht-, Gleit-, Samstags- oder Sonntagsarbeit

siehe:  Alleinarbeitsplätze (arbeitsinspektion.gv.at)

Grundsätze für sichere Alleinarbeit

Alleinarbeit ist nur dann zulässig, wenn

  • eine zeitlich verzögerte Hilfeleistung während des Arbeitseinsatzes ohne Folgeschäden für den Beschäftigten möglich ist.

  • eine rechtzeitige Hilfeleistung durch geeignete organisatorische und/oder technische Sicherungsmaßnahmen gewährleistet ist.

  • die allein arbeitende Person ausreichend informiert und unterwiesen ist

siehe:  Alleinarbeitsplätze (arbeitsinspektion.gv.at)